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   BVerwG, 18.08.1966 - VI C 89.64   

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BVerwG, 18.08.1966 - VI C 89.64 (https://dejure.org/1966,122)
BVerwG, Entscheidung vom 18.08.1966 - VI C 89.64 (https://dejure.org/1966,122)
BVerwG, Entscheidung vom 18. August 1966 - VI C 89.64 (https://dejure.org/1966,122)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Zahlung von Unterhaltsbeträgen an frühere berufsmäßige Wehrmachtangehörige und ihre Hinterbliebenen - Vertrauensschutz bei der Rücknahme eines begünstigenden Bewilligungsbescheides - Bindung an die Rechtsausführungen des Revisionsgerichts - Bestimmung über ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1967, 900
  • MDR 1967, 239
  • JR 1967, 274
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 23.07.1963 - II C 4.62

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 18.08.1966 - VI C 89.64
    Auf die Revision des Beklagten hat das Bundesverwaltungsgericht durchUrteil vom 23. Juli 1963 - BVerwG II C 4.62 - das Urteil des Berufungsgerichts aufgehoben und die Sache zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung an das Oberverwaltungsgericht zurückverwiesen.

    Die vom Berufungsgericht zwar zu Unrecht auf Grund des § 79 G 131, § 127 BRRG, aber im Ergebnis mit Recht wegen Abweichung des Berufungsurteils von dem Revisionsurteilvom 23. Juli 1963 - BVerwG II C 4.62 - gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO zugelassene Revision ist begründet.

    Im übrigen enthält das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtsvom 23. Juli 1963 - BVerwG II C 4.62 - nicht den vom Berufungsgericht unterstellten Fassungsfehler, sondern lediglich einen Schreibfehler beim Zitat der einschlägigen Gesetzesstelle; der II. Senat hat sein Urteil durch Beschluß vom 22. Februar 1966 dahin berichtigt, daß es auf Seite 7 der Urteilsausfertigung in der vierten Zeile von unten in der Klammer statt "§ 53 Abs. 2 Satz 1" heißen muß: "§ 53 Abs. 1 Nr. 2".

    Das Berufungsgericht hätte also kraft der Bindung an die rechtliche Beurteilung des Revisionsurteilsvom 23. Juli 1963 - BVerwG II C 4.62 - zunächst die von diesem Urteil geforderten Feststellungen treffen müssen, ob der Kläger im Vertrauen auf die Festsetzung der Versorgung Maßnahmen getroffen hatte, auf Grund deren ihm die Rücknahme der Versorgungsfestsetzung im Falle ihrer Fehlerhaftigkeit nach Treu und Glauben nicht mehr zugemutet werden konnte, und - wenn dies nicht der Fall war - ob er abgesehen von der Erfüllung des Stichtages die übrigen Voraussetzungen für die Gewährung einer Versorgung erfüllte.

    In demselben Umfang wie das Berufungsgericht ist auch das Revisionsgericht im erneuten Revisionsverfahren an die rechtliche Beurteilung desUrteils vom 23. Juli 1963 - BVerwG II C 4.62 - gebunden (BVerwGE 9, 117 [BVerwG 26.08.1959 - VI C 313/57] undUrteil vom 9. März 1962 - BVerwG IV C 99.61 -).

  • BGH, 06.11.1951 - I ZR 61/51

    Kollision mit Kriegsschiffen. Währungsreform

    Auszug aus BVerwG, 18.08.1966 - VI C 89.64
    Das Berufungsgericht ist der Meinung, die Bindung gelte nur für diejenigen Punkte, deren rechtsirrtümliche Würdigung die Aufhebung unmittelbar herbeigeführt habe, und beruft sich hierfür auf BGHZ 3, 321.

    Die in BGHZ 3, 321 vertretene Auffassung von der Bindung nur an die der Aufhebung unmittelbar zugrunde liegende Rechtsauffassung hat aber schon der Bundesgerichtshof in späteren Entscheidungen modifiziert (BGHZ 6, 76 [BGH 08.05.1952 - IV ZR 208/51] und 22, 370; vgl. auch BAG 10, 355 und Wieczorek, ZPO, § 565 Anm. C III b 5 zu BGHZ 3, 321).

    Hier gilt daher uneingeschränkt, daß die Bindung sich auf die Punkte bezieht, die für die Aufhebung des ersten Urteils ursächlich (tragend) gewesen sind (so schon das in BGHZ 3, 321 [325] zitierte Urteil des RG vom 2. Februar 1917 - VII 282.16 - ebenso im Ergebnis BVerwGE 13, 195 [196 f.] undUrteil vom 8. September 1964 - BVerwG II C 180.62 -).

  • BAG, 16.02.1961 - 2 AZR 231/59

    Bindung des Berufungsgerichts - Beurteilung des Revisionsgerichts -

    Auszug aus BVerwG, 18.08.1966 - VI C 89.64
    Die in BGHZ 3, 321 vertretene Auffassung von der Bindung nur an die der Aufhebung unmittelbar zugrunde liegende Rechtsauffassung hat aber schon der Bundesgerichtshof in späteren Entscheidungen modifiziert (BGHZ 6, 76 [BGH 08.05.1952 - IV ZR 208/51] und 22, 370; vgl. auch BAG 10, 355 und Wieczorek, ZPO, § 565 Anm. C III b 5 zu BGHZ 3, 321).

    Wäre das zulässig, so würde die Bindung des § 144 Abs. 6 VwGO gerade ihres eigentlichen Sinns und Zwecks, das Verfahren in eine bestimmte Bahn zu lenken und im Interesse der Beteiligten wie in dem einer geordneten Rechtspflege eine mehrfache Befassung des Rechtsmittelgerichts mit denselben Rechtsfragen und die Möglichkeit verschiedener Beurteilung dieser Fragen zu vermeiden (BAG 10, 355), entkleidet.

  • BGH, 08.05.1952 - IV ZR 208/51

    Verwaltungsrecht eines Miterben

    Auszug aus BVerwG, 18.08.1966 - VI C 89.64
    Die in BGHZ 3, 321 vertretene Auffassung von der Bindung nur an die der Aufhebung unmittelbar zugrunde liegende Rechtsauffassung hat aber schon der Bundesgerichtshof in späteren Entscheidungen modifiziert (BGHZ 6, 76 [BGH 08.05.1952 - IV ZR 208/51] und 22, 370; vgl. auch BAG 10, 355 und Wieczorek, ZPO, § 565 Anm. C III b 5 zu BGHZ 3, 321).
  • BVerwG, 29.11.1961 - VI C 124.61

    Aufhebung allein des Widerspruchsbescheids - Bindung an Festsetzung des Grades

    Auszug aus BVerwG, 18.08.1966 - VI C 89.64
    Hier gilt daher uneingeschränkt, daß die Bindung sich auf die Punkte bezieht, die für die Aufhebung des ersten Urteils ursächlich (tragend) gewesen sind (so schon das in BGHZ 3, 321 [325] zitierte Urteil des RG vom 2. Februar 1917 - VII 282.16 - ebenso im Ergebnis BVerwGE 13, 195 [196 f.] undUrteil vom 8. September 1964 - BVerwG II C 180.62 -).
  • BVerwG, 26.09.1958 - IV C 14.57
    Auszug aus BVerwG, 18.08.1966 - VI C 89.64
    Das Berufungsurteil mußte also aufgehoben werden, die Sache war erneut an das Berufungsgericht, und zwar gemäß § 173 VwGO in Verbindung mit § 565 Abs. 1 Satz 2 ZPO (vgl. auchUrteil vom 26. September 1958 - BVerwG IV C 14.57 -) an einen anderen Senat, zur weiteren Verhandlung und Entscheidung nach den Grundsätzen des Revisionsurteils vom 23. Juli 1963 zurückzuverweisen.
  • BVerwG, 26.08.1959 - VI C 313.57
    Auszug aus BVerwG, 18.08.1966 - VI C 89.64
    In demselben Umfang wie das Berufungsgericht ist auch das Revisionsgericht im erneuten Revisionsverfahren an die rechtliche Beurteilung desUrteils vom 23. Juli 1963 - BVerwG II C 4.62 - gebunden (BVerwGE 9, 117 [BVerwG 26.08.1959 - VI C 313/57] undUrteil vom 9. März 1962 - BVerwG IV C 99.61 -).
  • BVerwG, 26.06.1964 - III CB 42.63

    Voraussetzungen der Begründetheit einer Nichtzulassungsbeschwerde - Begriff der

    Auszug aus BVerwG, 18.08.1966 - VI C 89.64
    Die dort vertretene Auffassung von einer beschränkten Bindung mag, besonders im Hinblick auf den Wortlaut des § 565 Abs. 2 ZPO ("die rechtliche Beurteilung, die der Aufhebung zugrunde gelegt ist"), vertretbar sein, wenn die Aufhebung und Zurückverweisung wegen Verfahrensmängel geschieht und das zurückverweisende Gericht lediglich zusätzlich verfahrensrechtliche und (oder) materiellrechtliche Hinweise und Empfehlungen für das weitere Verfahren gibt (soBeschlüsse vom 5. Juli 1962 - BVerwG II CB 121.59 -, vom 17. März 1964 - BVerwG VIII B 70.63 - undvom 26. Juni 1964 - BVerwG III CB 42.63 -).
  • BVerwG, 09.03.1962 - IV C 99.61

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 18.08.1966 - VI C 89.64
    In demselben Umfang wie das Berufungsgericht ist auch das Revisionsgericht im erneuten Revisionsverfahren an die rechtliche Beurteilung desUrteils vom 23. Juli 1963 - BVerwG II C 4.62 - gebunden (BVerwGE 9, 117 [BVerwG 26.08.1959 - VI C 313/57] undUrteil vom 9. März 1962 - BVerwG IV C 99.61 -).
  • BVerwG, 17.03.1964 - VIII B 70.63

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Auszug aus BVerwG, 18.08.1966 - VI C 89.64
    Die dort vertretene Auffassung von einer beschränkten Bindung mag, besonders im Hinblick auf den Wortlaut des § 565 Abs. 2 ZPO ("die rechtliche Beurteilung, die der Aufhebung zugrunde gelegt ist"), vertretbar sein, wenn die Aufhebung und Zurückverweisung wegen Verfahrensmängel geschieht und das zurückverweisende Gericht lediglich zusätzlich verfahrensrechtliche und (oder) materiellrechtliche Hinweise und Empfehlungen für das weitere Verfahren gibt (soBeschlüsse vom 5. Juli 1962 - BVerwG II CB 121.59 -, vom 17. März 1964 - BVerwG VIII B 70.63 - undvom 26. Juni 1964 - BVerwG III CB 42.63 -).
  • BVerwG, 05.07.1962 - II CB 121.59

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 08.09.1964 - II C 180.62

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 17.03.1994 - 3 B 24.93

    Anforderungen an die Darlegung einer Divergenzrüge - Verfahrensfehler wegen

    Die Bindungswirkung bezieht sich auf alle Punkte der rechtlichen Würdigung, die für die Aufhebung des ersten Urteils ursächlich (tragend) gewesen sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. August 1966 - BVerwG 6 C 89.64 - Buchholz 234 § 68 Nr. 6), wobei auch die - möglicherweise nicht ausdrücklich angesprochenen - logischen Voraussetzungen für die rechtliche Beurteilung des Revisionsgerichts einzubeziehen sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. Juni 1992 - BVerwG 3 C 16.90 - Buchholz 412.3 § 6 Nr. 68).
  • BVerwG, 30.05.1973 - VIII C 159.72

    Rechtsmittel

    Die neuere höchstrichterliche Rechtsprechung (vgl. das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. August 1966 - BVerwG VI C 89.64 - [Buchholz 234 § 68 G 131 Nr. 6 = JR 1967, 274 = MDR 1967, 239 = NJW 1967, 900], ferner BGHZ 22, 370 [BGH 17.12.1956 - II ZR 274/55] [373 f.] und BAGE 10, 355 [359]) erstreckt die Bindung dagegen auf alle Punkte des Zurückverweisungsurteils, die für die Aufhebung des ersten Urteils ursächlich (tragend) gewesen sind (BVerwG VI C 89.64): Die Bindung erstreckt sich danach auf die den unmittelbaren Zurückverweisungsgründen vorhergehenden Gründe jedenfalls insoweit, als diese die notwendige Voraussetzung für die unmittelbaren Aufhebungsgründe waren (BAGE 10, 355); das wird besonders dann bedeutsam, wenn die erforderliche neue Sachentscheidung von der Erfüllung einer im Zurückverweisungsurteil bejahten Klage- oder Rechtsmittelvoraussetzung abhängig ist (BGHZ 22, 370 [BGH 17.12.1956 - II ZR 274/55]).
  • OVG Niedersachsen, 13.09.1999 - 12 L 2523/99

    Halten eines Personenkraftwagens; Autohaltung (Kosten); Einkommen,

    Hier gilt uneingeschränkt, dass die Bindung sich auf die Punkte bezieht, die für die Aufhebung der ersten Entscheidung ursächlich tragend gewesen sind (vgl. BVerwG, Urt. v. 18.8.1966 - BVerwG VI C 89.64 -, NJW 1967, 900).
  • BGH, 05.12.1969 - V ZR 24/67

    Schadensersatz infolge der Überbauung einer Grundstücksgrenze - Vermögensnachteil

    Auch wenn man indessen der Bindungswirkung, wie es das Bundesverwaltungsgericht bei Anwendung des - mit § 565 Abs. 2 ZPO allerdings inhaltlich nicht völlig übereinstimmenden - § 144 Abs. 6 VerwGO getan hat, einen weiteren Umfang zugestehen und sie zugleich auf die Gründe erstrecken wollte, aus denen das Revisionsgericht die Sache, anstatt selbst abschließend zu entscheiden, in die Vorinstanz zurückverwiesen hat (NJW 1967, 900; vgl. auch BAG NJW 1961, 1229; noch weitergehend wohl Wieczorek, ZPO § 565 Anm. C III c 3; offen gelassen wurde die Bindungswirkung im Urteil des Senats vom 7. Februar 1969, V ZR 115/65, NJW 1969, 661 mit Nachweisen), könnte hier eine solche umfassende Bindung deshalb wieder entfallen sein, weil die Grundstücke der Klägerin inzwischen zwangsversteigert worden sind und sich damit möglicherweise die tatsächlichen Grundlagen der bisherigen Beurteilung geändert haben (BGHZ 22, 370 [BGH 17.12.1956 - II ZR 274/55]; BAG a.a.O. S. 1230; Wieczorek a.a.O. § 565 Anm. C III b 5 am Ende); es würde sich dann nämlich fragen, ob die Freistellung der - nach den Armenrechtsunterlagen vermögenslosen - Klägerin von ihren Verbindlichkeiten für sie einen auch nur annähernd so großen Vorteil darstellt, wie sie ihn bei Bestehenbleiben ihres Eigentums am bebauten Grundbesitz erlangt hätte.
  • BVerwG, 29.06.1977 - 5 B 88.76

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Anspruch auf

    Bei einer Zurückverweisung der Sache zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung nach § 144 Abs. 6 VwGO erstreckt sich die Bindung des zur Neuverhandlung berufenen Tatsachengerichts nur auf die der Aufhebung unmittelbar zugrunde liegende rechtliche Beurteilung des Revisionsgerichts (Urteile vom 22. Dezember 1965 - BVerwG III C 127.64 - [Buchholz 310 § 144 VwGO Nr. 10] und vom 18. August 1966 - BVerwG VI C 89.64 - [Buchholz 234 § 68 G 131 Nr. 6]).
  • BVerwG, 10.05.1984 - 2 C 41.82

    Verletzung rechtlichen Gehörs - Verkündung des Endurteils - Vertagungsantrag -

    Der erkennende Senat hält es nicht für geboten, die Sache entsprechend der Anregung des Klägers gemäß § 173 VwGO in Verbindung mit § 565 Abs. 1 Satz 2 ZPO an einen anderen Senat des Berufungsgerichts zurückzuverweisen (vgl. hierzu BVerwGE 17, 170 [172]; Urteile vom 18. August 1966 - BVerwG 6 C 89.64 - [Buchholz 234 § 68 G 131 Nr. 6] und vom 22. November 1974 - BVerwG 6 C 241.73 - [Buchholz 448.0 § 34 WPflG Nr. 38]).
  • BVerwG, 22.02.1973 - III C 31.72

    Anrufung des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichte - Bindungswirkung von

    Tragende Gründe sind nicht nur diejenigen Ausführungen, die die Verletzung von Bundesrecht dartun und damit die Aufhebung des angefochtenen Urteils unmittelbar herbeiführen, sondern auch diejenigen Gründe, die eine Bestätigung des angefochtenen Urteils ausschließen (§ 144 Abs. 4 VwGO), also für dessen Aufhebung ebenfalls ursächlich sind (Urteil vom 18. August 1966 - BVerwG VI C 89.64 - [NJW 1967, 900]).
  • BVerwG, 19.02.1973 - III B 25.72

    Nichtzulassung der Revision

    Tragende Gründe in diesen Sinne sind nicht nur diejenigen Ausführungen, die die Verletzung von Bundesrecht dartun (§ 137 Abs. 1 VwGO) und damit die Aufhebung des angefochtenen Urteils (§ 144 Abs. 3 Nr. 2 VwGO) unmittelbar herbeiführen können, sondern auch diejenigen, die eine Bestätigung des angefochtenen Urteils ausschließen (§ 144 Abs. 4 VwGO), also für dessen Aufhebung ebenfalls ursächlich sind (Urteil vom 18. August 1966 - BVerwG VI C 89.64 - [NDR 1967, 239 = NJW 1967, 900 = VerwRspr. 18, 633]).
  • BVerwG, 16.12.1971 - I C 5.70

    Vorläufige Aufnahme des Heftes Nr. 32 der Illustrierten "Stern" vom 11. August

    Die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geht davon aus, daß das zweite Berufungsurteil in einem erneuten Revisionsverfahren grundsätzlich Bestand haben soll, soweit es auf die rechtliche Beurteilung des Revisionsgerichts in dem zurückverweisenden Urteil ankommt (Urteile vom 27. März 1958 - BVerwG I C 141.57 - [BVerwGE 6, 297 [298]]; vom 11. Juli 1958 - BVerwG VII C 189.57 - [BVerwGE 7, 159 [161]]; vom 26. August 1959 - BVerwG VI C 313.57 - [BVerwGE 9, 117 ff.]; vom 9. März 1962 - BVerwG IV C 99.61 - [MDR 1962, 758]; vom 22. Dezember 1965 - BVerwG III C 127.64 - [NJW 1966, 798]; vom 18. August 1966 - BVerwG VI C 89.64 - [MDR 1967, 239 = NJW 1967, 900] und vom 11. Juli 1968 - BVerwG III C 88.67 - [JR 1969, 111]).
  • BVerwG, 28.02.1974 - II B 78.73

    Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision gestützt auf eine Abweichungsrüge -

    Allerdings hat das Gericht, an das die Sache zurückverwiesen wird, gemäß § 144 Abs. 6 VwGO seiner erneuten Entscheidung "die rechtliche Beurteilung" des Revisionsgerichts zugrunde zu legen, und rechtliche Beurteilung ist in diesem Sinne nicht nur die Beurteilung, die die Aufhebung des ersten Urteils unmitelbar herbeigeführt hat, sondern sie erfaßt alle rechtlichen Punkte, die für die Aufhebung des ersten Urteils des Berufungsgerichts ursächlich (tragend) waren (vgl. das vom Berufungsgericht angeführte Urteil vom 18. August 1966 - BVerwG VI C 89.64 - [Buchholz 234 § 68 G 131 Nr. 6] mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 14.01.1971 - IV B 101.70

    Entbehrlichkeit eines neuen Antragsverfahrens - Umfang der Sachaufklärungspflicht

  • OVG Niedersachsen, 25.02.1998 - 4 L 6117/96

    Umfang der Bindungswirkung e. zurückweisenden Urteils; Angemessenheit; Bindung;

  • BVerwG, 14.02.1986 - 6 B 80.85

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 11.07.1968 - III C 88.67

    Erhöhung des Anfangsvergleichswertes auf Grund eines einheitlichen

  • BVerwG, 29.06.1976 - III B 51.69

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Begriffsmerkmal der Erforderlichkeit

  • BVerwG, 23.01.1970 - II B 34.69

    Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Probe wegen Verletzung der Dienstpflicht

  • BVerwG, 04.09.1969 - II C 122.67

    Rechte von amtsverdrängten Beamten - Anrechnung der Vordienstzeiten auf die

  • BVerwG, 07.05.1969 - III B 92.68

    Voraussetzungen für die Feststellung eines Vertreibungsschadens - Anforderungen

  • BVerwG, 28.06.1977 - 5 B 31.75

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 19.09.1969 - VI C 104.65

    Ruhegehaltsfähige Dienstzeiten eines Beamten - Festsetzung eines

  • BVerwG, 17.11.1967 - VII C 35.67

    Verhinderung der Begünstigung bestimmter Gruppen von Interzonenhandelskaufleuten

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